Das aktuelle Protokoll der Jahreshauptversammlung 2024 findet Ihr unter Mitglieder Nachrichten zum direkt Lesen oder unter  "Protokolle" zum Downloaden.


Aktuelle Informationen!

An alle Garteninteressenten
 

Wer Interesse an einer Gartenparzelle hat, muss sich bei der Stadt Neuenburg auf die Warteliste setzen lassen. Derzeit ist die Stadt für die Vergabe der Gärten zuständig.

Die Gartenparzellen Besichtigung geht nur mit dem Vorstand vom Kleingartenverein Baslerkopf e.V. .

Mit dem Vorstand ist ein Termin zu vereinbaren.

Das eigenständige betreten oder Fotografieren der Parzellen ist verboten.
Nach abgeschlossener Sanierung soll die Gartenanlage dem Verein als Generalpächter übergeben werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Verein für die Warteliste und für die Vergabe der Gärten zuständig.

 

Betreff: Kündigung

 

An alle Vereinsmitglieder des Kleingartenvereins Baslerkopf e.V.

 

Eine Gartenkündigung bei der Stadt Neuenburg ist nur die Kündigung der Parzelle und nicht  eine Kündigung im Gartenverein die Kündigung der Vereins Mitgliedschaft muß nach der Satzung § 3 Punkt 5 Absatz C spätestens 3 Monate  vor Jahresende beim Vereins Vorstand eingegangen sein ansonsten verlängert sich  die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.

 

Betreff.:  Mitgliedschaft

 

Eine Vereinsmitgliedschaft im Kleingartenverein Baslerkopf e.V. ist nicht an andere Personen übertragbar, eine Vereinsmitgliedschaft im Kleingartenverein Baslerkopf e.V.  muß von jeder Person selbst beim Vorstand des Kleingartenverein Baslerkopf e.V. beantragt werden,  der Vorstand prüft und entscheidet dann ob diese Person  in den Verein aufgenommen wird.